Teilnahmebedingungen

 

Teilnahmeberechtigt sind

juristische Personen und natürliche Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr, die einen der folgenden Bezüge zur betroffenen Liegenschaft haben:

  • WohnungsmieterIn mit ordentlichem Wohnsitz in der Liegenschaft
  • MieterIn eines Geschäfts- oder Vereinslokales in der Liegenschaft
  • EigentümerIn
  • Mit Verwaltung beauftragt
Zustimmung zur Informationsweitergabe

Mit der Einreichung gestattet der / die EinreicherIn, dass ausgewählte eingegebene Daten an die entsprechenden Stellen der Stadt Wien bzw. des Bundesdenkmalamtes zur behördlichen Vorabklärung weitergegeben werden. Dazu zählen ausschließlich solche Daten, die für den Genehmigungsprozess und zur Beurteilung der Eignung für die Vergabe des Wiener Grünfassaden-Moduls notwendig sind.

Diese Daten dürfen vom Projekt-Team zur Prüfung der Eignung an die zuständigen öffentlichen Stellen für Genehmigung und Vergabe weitergegeben werden.

Kontaktaufnahme

BewerberInnen und EmpfängerInnen der Grünfassaden-Module stimmen der (elektronischen, postalischen, telefonischen) Kontaktaufnahme durch das Projekt-Team und mitarbeitenden Stellen zum Zwecke der Abstimmung, Rückfrage und weiterführenden Information zu. BewerberInnen dürfen diese Zustimmung bis zum Empfang der Grünfassaden-Module widerrufen. EmpfängerInnen dürfen die Zustimmung nicht im Rahmen des Forschungsprojektes zurücknehmen und verpflichten sich, etwaige Änderungen von Ansprechpersonen an das Projekt-Team zu kommunizieren. Die Daten werden nicht an Dritte zu projektfremden Zwecken weitergegeben.

Änderungen im Projektverlauf

Das Projekt-Team behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen und/oder Bewertungskriterien ohne vorherige Zustimmung der TeilnehmerInnen zu aktualisieren, falls der Projektverlauf dies erfordert.

Vergabe

Die Auswahl der Modul-Zusammenstellung (Pflanzen, Materialien, Rankhilfen, etc.) sowie die Vergabe der Grünfassaden-Module obliegt dem Projekt-Team. Pro Einreichung wird ein Grünfassaden-Modul vergeben. Es besteht kein Anspruch auf das kostenlose Grünfassaden-Modul, auf eine bestimmte Modul-Zusammenstellung oder auf einen adäquaten Ersatz. Im Falle einer Zuteilung ist mit der Stadt Wien ein Vertrag über die Belassungsverpflichtung, die Pflege und die allfällige Rückgängigmachung der Begrünung abzuschließen.

Die Zuschlagsentscheidung kann im Rechtsweg nicht angefochten werden.

Umfang der Vergabe

Die kostenlose Vergabe von insgesamt 50 BeRTA-Modulen im Rahmen des FFG-Forschungsprojektes umfasst je ein Pflanzgefäß, Substrat, die erstmalige Bepflanzung mit zwei Pflanzen sowie optional ein Rankgerüst. Inkludiert sind ebenso die fachgerechte Montage, Transportkosten, Übergabe und Pflege-Einschulung (laut Termin-Vorgabe) sowie vorab erforderliche planerische Tätigkeiten. Mögliche Add-Ons, Gebühren der Stadt Wien oder aktuell noch nicht vorhersehbare liegenschaftsspezifische Mehraufwände sind durch den/die EinreicherIn zu tragen. Entsprechende Kostenaufstellungen werden dem/der EinreicherIn vorab übermittelt.

Übergabe und Einschulung

Die Übergabe-/ Liefertermine werden vom Projekt-Team festgelegt. Der/die EinreicherIn verpflichtet sich dazu, bei der Übergabe anwesend zu sein oder eine/n StellvertreterIn zu nominieren.

Die Teilnahme an Einschulungsterminen ist verpflichtend für den/die UnterzeichnerIn des Pflegevertrages. Vom Projekt-Team werden mindestens zwei Alternativ-Termine bekannt gegeben.

Veräußerungsverbot

Die kostenlosen Grünfassaden-Module dürfen während der Laufzeit des FFG-Forschungsprojektes nicht an andere Liegenschaften abgegeben werden, außer in Rücksprache mit dem Projekt-Team oder auf Aufforderung durch das Projekt-Team oder zuständige Stellen der Stadt Wien. Nach der Laufzeit des FFG-Forschungsprojektes dürfen diese Grünfassaden-Module nicht veräußert werden, eine Weitergabe ist lediglich unentgeltlich zulässig.

Verpflichtung zur Pflege

Voraussetzung für die Vergabe von Wiener Grünfassadenmodul(en) an die einreichende Liegenschaft ist das Vorliegen einer Pflegeverpflichtungserklärung (siehe Vorlage), durch die die Instandhaltung der Grünfassaden-Module sichergestellt wird. Der/die EinreicherIn ist nicht zwingend auch UnterzeichnerIn der Pflegeverpflichtungserklärung. Maximal 2x pro Jahr ist ein Rückschnitt durch Profis erforderlich, die Kosten dafür werden nicht durch das Forschungsprojekt „50 grüne Häuser“ getragen.

Verpflichtung zur Teilnahme am Monitoring

Im Fall, dass ein Wiener Grünfassaden-Modul an die einreichende Liegenschaft vergeben wird, verpflichtet sich der / die EinreicherIn zur Teilnahme am wissenschaftlichen Monitoring im Rahmen Forschungsprojektes „50 Grüne Häuser“. Dazu zählen beispielsweise:

  • Führen eines Pflegeprotokolls
  • Teilnahme an einer digitalen Umfrage (max. 3 Runden)
  • Bereitschaft zur Teilnahme an persönlichen Gesprächen mit dem Projekt-Team, um Erfahrungswerte und Abweichungen vom vorgeschlagenen Pflege- und Wartungsprozess zu diskutieren

Außerdem ist es den Forschungspartnern im Rahmen des Projektes gestattet, Messapparate an den Grünfassaden-Modulen anzubringen. Die dabei gemessenen Daten, dienen rein der wissenschaftlichen Auswertung und Messung im Rahmen des Forschungsprojektes und umfassen z.B. folgende Inhalte:

  • Pflanzenmonitoring – Vegetationsentwicklung, Vitalität und Gesundheitszustand
  • thermografische und fotografische Abbildung der Grünfassaden-Module zu unterschiedlichen Jahreszeiten und bei unterschiedlichem Entwicklungsstand
  • Monitoring von Veränderungen an der Pflanze und an den bautechnischen Bestandteilen der Grünfassaden-Module
  • Nährstoffanalyse der Substrate zu Beginn, nach der ersten und am Ende der letzten Vegetationsperiode zur Optimierung der Düngergabe
  • Wasserbedarf der Grünfassaden-Module zu unterschiedlichen Jahreszeiten und Entwicklungszuständen zur Optimierung der Bewässerung
Vandalismus/Diebstahl

Jegliche Form von Vandalismus und/oder Diebstahl ist an das Projekt-Team zu melden. Das Projekt-Team wird im Bedarfsfall prüfen, ob ein entsprechender Ersatz durch das Projektbudget finanziert werden kann. Falls Vandalismus/Diebstahl die Pflanzen betrifft und kein Ersatz durch das Projekt-Budget möglich ist, hat der EmpfängerIn für Ersatz zu sorgen. (Kosten für eine Pflanze ca. 30 € zuzüglich Pflanzung, welche jedoch von der ÜbernehmerIn selbst durchgeführt werden kann)

Veröffentlichungen

Der/die EinreicherIn stimmt der Veröffentlichung folgender Daten zu

  • Monitoring-Ergebnisse
  • Adresse der Liegenschaft
  • Fotos der Liegenschaft (straßenseitig) – Details siehe nächster Punkt.

Ohne ausdrückliche Zustimmung werden keine personenbezogenen Daten veröffentlicht.

Fotorechte

Im Fall, dass ein Wiener Grünfassaden-Modul an die einreichende Liegenschaft vergeben wird, gestattet der / die EinreicherIn, dass im Rahmen des Projektes Fotos vom Grünfassaden-Modul gemacht werden. Auch wenn Personen auf den erstellten Bildern erkennbar sind, dürfen die Fotos für das Forschungsprojekt projektintern verwendet werden. Die Freigabe der Bilder durch abgebildete Personen ist nur dann erforderlich, wenn auch eine Veröffentlichung geplant ist.

Haftung

Weder das Projekt-Team noch die Stadt Wien haften für Einwirkungen der Begrünung auf das Gebäude, noch für Folgeschäden an Sachen oder Hauspersonen bzw. fremden Personen. Der/die HauseigentümerInnen haften für Schäden, die an Sachen oder Personen als Folge unsachgemäßer Veränderung in Eigenregie oder durch Betreuung der Grünfassaden-Module entgegen der Pflegeanleitung entstehen.

Rücktritt

Der/Die EinreicherIn kann mit einer Frist von 2 Wochen ab Bekanntgabe des Zuschlages von der Vergabe des Grünfassaden-Moduls zurücktreten. In diesem Fall wird das Grünfassaden-Modul an eine nachgereihte Person in der Warteliste vergeben.

Weiteres

Soweit weder die Teilnahmebedingungen noch der abzuschließende Vertrag ausdrückliche Regelungen enthalten, kommen die gesetzlichen Regelungen des österreichischen Rechts bzw. des Wiener Landesrechts zur Anwendung. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Begriffsdefinition

Projekt-Team: Unter Projekt-Team versteht sich das vom BMVIT im Rahmen des FFG-Projektes „50 Grüne Häuser“ beauftrage Forschungs-Konsortium, bestehend aus folgenden Partnern: tatwort Nachhaltige Projekte GmbH (Konsortialführung); Universität für Bodenkultur, Institut für Ingenieurbiologie und Landschaftsbau (IBLB), Department für Bautechnik und Naturgefahren; DIE UMWELTBERATUNG; GRÜNSTATTGRAU Forschungs- und Innovations- GmbH; MA 22 – Wiener Umweltschutzabteilung

Projekt-Laufzeit: Unter Projekt-Laufzeit versteht sich die Laufzeit des FFG-Förderprojektes von Juli 2018 – Juni 2021.

50 Grüne Häuser wird ermöglicht durch

Das Projekt wird im Rahmen des Programms „Stadt der Zukunft” realisiert. „Stadt der Zukunft“ ist ein Forschungs- und Technologieprogramm des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Es wird im Auftrag des BMK von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft gemeinsam mit der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH und der Österreichischen Gesellschaft für Umwelt und Technik (ÖGUT) abgewickelt.

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